Projektentwicklung

Konzept

Grafik_GP

Durch das Konzept, sämtliche Planungsleistungen, welche üblicherweise bei einem Bauvorhaben zu erbringen sind, zu übernehmen, schaffen wir für den Bauherrn die angenehme Situation, sein Bauvorhaben mit nur einem Ansprechpartner verwirklichen zu können. Unser Anspruch ist es, stets hervorragende Qualität unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und preislicher Komponente zu entwickeln. Dies bieten wir für Wohnbauvorhaben/Geschosswohnungsbau als auch für Wohn- und Geschäftshäuser an.

Für Ihre Kostensicherheit bieten wir Ihnen Ihr Bauvorhaben auch gerne als Generalübernehmer zum Festpreis an.

Grundlage für den Erfolg eines Projekts sind stets die wirtschaftliche und die technische Projektentwicklung. Hierzu bedarf es neben dem notwendigen Knowhow selbstverständlich die entsprechende Erfahrung. Der Umfang der Planungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Bauvorhaben. Typischerweise sind die Leistungen Objektplanung für Gebäude und Freianlagen (Architektur) zu erbringen. Hinzu kommen die Tragwerksplanung (Statik) und die technische Ausrüstung (HLSE) als auch zugehörige Leistungen wie Vermessung, geologische Gutachten, Schall- und Wärmeschutznachweis, etc.

Der erhebliche Projektsteuerungsaufwand wird durch die große Zahl an notwendigen Handwerksunternehmen sowie Nachunternehmer für Planungsleistungen deutlich. Diese gilt es auszuschreiben, auszuwerten, zu vergeben, beauftragen, koordinieren, kontrollieren und abzurechnen. Es bedarf der Aufstellung eines exakten Ablaufplans, welcher während der gesamten Planungs- und Bauphase einzuhalten und zu pflegen ist.

Vorteile für den Bauherrn

Die stetige Zunahme der gesetzlichen, energetischen und weiteren Anforderungen an ein Bauwerk zeigt deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung eine Vielzahl an Vorteilen entsteht:

  • Ein Ansprechpartner für den Bauherrn für das gesamte Bauvorhaben.
  • Das Bauvorhaben wird unter Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen geplant und erstellt.
  • Koordination und Administration werden durch uns als Generalplaner übernommen.
  • Das Abstimmen der einzelnen Fachplaner erfolgt durch den Generalplaner.
  • Der Generalplaner haftet für alle ihm übertragenen Planungsleistungen und übernimmt die Schnittstellenverantwortung.
  • Die Nachunternehmer des Generalplaners unterliegen direkt dessen Anweisungen.
  • Entlastung des Bauherrn bei der Wahrnehmung aufwändiger Einzeltermine mit den Fachplanern – dies erfolgt durch den Generalplaner.
  • Bei Generalübernahme Risikoreduzierung durch Festpreis.

Durch die direkte Zugriffsmöglichkeit des Generalplaners zu den ihm übertragenen Leistungen der projektbeteiligten Sonderfachleute ist eine schnelle und sichere Abstimmung der übergreifenden Detailfragen möglich, was beim Generalplaner höhere Planungssicherheit und für den Bauherren eine höhere Kosten- und Terminsicherheit mit sich bringt.

Wir als Generalplaner geben den jeweiligen Fachplanern exakte Vorgaben und stimmen diese aufeinander ab – im gemeinsamen Entscheidungsprozess werden stets mit dem Bauherrn die notwendigen Entscheidungen herbeigeführt.

Für uns steht bei IHREM Bauvorhaben immer IHR Interesse im Vordergrund.

Referenzen / aktuelle Projekte